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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

a) AGB für den Hotelaufnahmevertrag 
I. Geltungsbereich

  1.   Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotel ALDE-HOTZ und Josef Schäfer Vermietungen (im weiteren „Hotel“ genannt).

  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.

  3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

 

II. Vertragsabschluß, -partner; Verjährung

  1. Der Vertrag kommt zustande, sobald das Zimmer bestellt, zugesagt oder eine schriftliche Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

  2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

  3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 I BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.

  3. Die vereinbarten Preise sind Inklusivpreise. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Auftraggebers.

  4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.

  5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. 

  6. Das Hotel muss keine Kreditkartenzahlungen akzeptieren.

 

IV. Rücktritt des Kunden (z.B. Abbestellung, Stornierung)/ Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show)

  1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

  2. Die gebuchten Hotelzimmer werden auf jeden Fall freigehalten. Eine kostenfreie Stornierung von Einzelbuchungen (bis zu 3 Zimmer) ist bis 1 Tag vor Anreise möglich. Bei Stornierung nach diesem Zeitraum oder Nichtanreise und keiner Möglichkeit zur Weitervermietung, werden 80% des vereinbarten Zimmerpreises (inkl. Frühstück) in Rechnung gestellt.

  3. Bei Stornierung eines Arrangements berechnen wir ab 2 Tage vor Anreise 80 % der gebuchten Leistungen und bei vorzeitiger Abreise 100 %. 

  • Bis 42 Tage vor Ankunft kostenfrei

  • 41 Tage bis 35 Tage vor Ankunft 30% der gebuchten Leistung

  • 34 Tage bis 21 Tage vor Ankunft 40% der gebuchten Leistung

  • 20 Tage bis 7 Tage vor Ankunft 60% der gebuchten Leistung

  • ab 6 Tage vor Ankunft 80% der gebuchten Leistung

 

V. Rücktritt des Hotels

  1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

  2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

  3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls 
    -höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich mache
    -Zimmer unter irreführender o. falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person d. Kunden o. des Zwecks, gebucht werden
    -das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen
    -Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem
    -Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist
    -ein Verstoß gegen oben I. Ziffer 2 vorliegt

  4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

 

VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 60% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

 

VII. Haftung des Hotels

  1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

  2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzl. Bestimmungen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung o. Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB).

  3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels. Vorstehende Ziffer 1 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend.

  4. Weckaufträge, Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Vorstehende Ziffer 1 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend.

 

VIII. Schlußbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Görwihl.

  3. Ausschließlicher Gerichtsstand – Waldshut-Tiengen

  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 


b) AGB für Veranstaltungen im Hotel 

I. Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Veranstaltungsräumen im Hotel  zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Tagungen etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotel ALDE-HOTZ (im weiteren "Hotel" genannt).

  2. Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

 

II. Vertragsabschluß, -partner, Verjährung

  1. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme des vom Hotel abgegebenen Angebots durch den Besteller zustande.

  2. Schließt der Besteller den Vertrag erkennbar im Namen eines Dritten oder hat der Dritte für die vertragliche Abwicklung einen gewerblichen Vermittler oder Organisator beauftragt, so haften Besteller, Vermittler oder Organisator gesamtschuldnerisch mit dem Dritten, der Vertragspartner wird, für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, soweit dem Hotel eine entsprechende Erklärungen des Bestellers, Vermittlers oder Organisators vorliegen.

  3. Der Vertragspartner ist verpflichtet, dem Hotel bei der Bestellung die Teilnehmerzahl und die Veranstaltungszeiten (Anfangs- und Schlusszeiten) schriftlich mitzuteilen.

  4. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 I BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

 

III. Leistungen, Preise, Zahlung

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die bestellten und zugesagten Leistungen nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erbringen.

  2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für die von ihm veranlassten Leistungen und Auslagen des Hotels gegenüber Dritten, soweit die Auslagen und Leistungen vertraglich vereinbart oder von dem Vertragspartner genehmigt wurden. Darüber hinaus haftet der Vertragspartner für die Bezahlung sämtlicher von den Veranstaltungsteilnehmern bestellter Getränke und Speisen sowie sonstiger von den Veranstaltungsteilnehmern veranlasster Kosten.

  3. Die vereinbarten Preise sind Inklusivpreise.

  4. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Der Vertragspartner kommt in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 10 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung Zahlung leistet. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, gegenüber dem Vertragspartner Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 8 % über dem Basiszinssatz.

  5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.

 

IV. Rücktritt des Vertragspartners (Abbestellung, Stornierung)/ Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show)

  1. Ein Rücktritt des Vertragspartners von dem Vertrag bedarf der Schriftform.

  2. Der kostenlose Rücktritt des Vertragspartners von dem Vertrag ist nur zulässig wenn und soweit das Hotel ihm eine Option eingeräumt hat, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang beim Hotel.

  3. Im Übrigen hat das Hotel im Falle des Rücktritts des Vertragspartners von der Buchung Anspruch auf angemessene Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung setzt sich zusammen aus der Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die vom Hotel zu erbringende Leistung, zuzüglich der bei Dritten veranlassten Leistungen und abzüglich der vom Hotel ersparten Aufwendungen.

  4. Die vorstehende Regelung über die Entschädigung gilt entsprechend, wenn der Vertragspartner die gebuchten Leistungen nicht in Anspruch nimmt, ohne dies dem Hotel rechtzeitig mitzuteilen.

 

V. Rücktritt des Hotels

  1. Sofern dem Vertragspartner ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziffer IV 2 eingeräumt wurde, ist das Hotel ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Vertragspartner auf Rückfrage des Hotels die Buchung nicht bestätigt.

  2. Wird eine gemäß Ziffer III 5 vereinbarte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

  3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls 

  • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen

  • Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Veranstalters oder Zwecks, gebucht werden

  • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschaftsbzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist

  • Bei einem Rücktritt des Hotels in den vorgenannten Fällen entsteht kein Anspruch des Vertragspartners auf Schadensersatz.

  • Jede Art von Werbung, Information, Einladungen durch die ein Bezug zum Hotel, insbesondere durch Verwendung des Hotelnamens, hergestellt wird, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Zeitungsanzeigen, die auf Veranstaltungen im Hotel hinweisen oder über solche Veranstaltungen berichten, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung des Hotels, so hat das Hotel das Recht die Veranstaltung abzusagen.

 

VI. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit

  1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl muss dem Hotel spätestens 2 Werktage vor dem Veranstaltungstermin schriftlich mitgeteilt werden.

  2. Wird eine Änderung der Teilnehmerzahl gegenüber dem Hotel nicht rechtzeitig angezeigt, so legt das Hotel bei der Abrechnung der Speisen und Getränke die mit der Bestellung angegebene Teilnehmerzahl zugrunde.

  3. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen und die bestätigten Räume zu tauschen.

  4. Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.

  5. Das Mitbringen von Speisen und Getränken bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. In diesen Fällen wird ein Korkgeld zzgl. Bedienungsanteil zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.

  6. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- und Schlusszeiten ohne vorherige schriftliche Zustimmung, so kann das Hotel zusätzliche Kosten für die Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen. Für die Bereitstellung von Dienstleistungen nach 01:00 Uhr kann das Hotel 25,00 € pro Stunde und Mitarbeiter berechnen.

 

 

VIII. Technische Einrichtungen und Anschlüsse

  1. Soweit das Hotel für den Vertragspartner auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Vertragspartners. Der Vertragspartner haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

  2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Vertragspartners unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf der vorherigen schriftlicher Zustimmung des Hotels. Das Hotel ist berechtigt, die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten zu erfassen und mit dem Vertragspartner abzurechnen.

  3. Treten durch die Verwendung dieser Geräte Schäden oder Störungen an den technischen Anlagen des Hotels auf, so haftet der Vertragspartner für diese Schäden.

 

IX. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

  1. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Vertragspartners in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Die gesetzliche Haftung nach §§ 701 ff. BGB bleibt unberührt.

  2. Das Hotel kann vom Vertragspartner zur Absicherung etwaiger Schäden die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kaution, Bürgschaften) verlangen.

  3. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen.

  4. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich auf Kosten des Vertragspartners zu entfernen. Unterlässt der Vertragspartner dies, so darf das Hotel zurückgelassene Gegenstände auf Kosten des Vertragspartners entfernen oder einlagern. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung zu berechnen.

 

X. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen.

  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Görwihl.

  3. Ausschließlicher Gerichtsstand – Waldshut-Tiengen.

  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. 
     

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